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Wann ist eine Psychotherapie sinnvoll?
Eine psychotherapeutische Behandlung ist dann sinnvoll, wenn die gewohnte Alltagsbewältigung über einen längeren Zeitraum nur noch mühsam oder nicht mehr erledigt werden kann. Ebenso wenn die psychischen Probleme nicht mehr alleine gelöst werden können und zur Dauerbelastung werden.
Beispiele für derartige seelische Probleme sind:

  • Depressionen
  • Angststörungen (Panikstörung, soziale Ängste, spezifische Ängste)
  • Zwangsstörungen (Zwangsgedanken, Zwangshandlungen)
  • Essstörungen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen und andere Reaktionen auf schwere Belastungen, Anpassungsstörung (z.B. Trauer)
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • Erschöpfungssyndrom (Burnout)
  • Schlafstörungen

Die Behandlung von psychischen Problemen ist für die Wiederherstellung und Erhaltung unserer Gesundheit ebenso wichtig wie ein gut funktionierender Körper.

Wie gestaltete sich der Ablauf?
In einem Erstgespräch schildern Sie Ihre Problematik, Ihr persönliches Erleben und Ihre Anliegen. In den darauffolgenden sogenannten probatorischen Sitzungen, die dem gegenseitigen Kennlernen und dem Aufbau einer Vertrauensbasis dient, suchen wir gemeinsam Antworten auf folgende Fragen:

  • Besteht Behandlungsbedürftigkeit aufgrund Ihrer beschriebenen psychischen Problematik?
  • Welche möglichen Ursachen gibt es für Ihre Probleme?
  • Welche realistischen Ziele möchten/können Sie im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung erreichen?
  • Welche individuellen Strategien sind geeignet, um die gewünschten Ziele zu erreichen?

Im Anschluss an die Diagnostikphase und der aktiven Entscheidung, sich auf einen Therapieprozess einzulassen, wird ein Psychotherapieantrag an Ihre zuständige Krankenkasse gestellt, die über die Kostenübernahme der Behandlung entscheidet. Danach erfolgt der Beginn der Psychotherapie mit einem bestimmten Stundenkontingent.

Wie arbeite ich?
Ich biete ambulante Richtlinienpsychotherapie in Form der Verhaltenstherapie an. Dabei handelt es sich um ein wissenschaftlich anerkanntes Vorgehen nach therapeutischen Leitlinien mit unterschiedlichen Schwerpunkten im einzel- oder gruppentherapeutisches Setting. Der Ansatz dabei ist:

  • lösungsorientiert  
  • darauf ausgerichtet Betroffene zu Selbsthilfe anzuleiten und zu befähigen, die Problematik zu überwinden

Für viele psychischen Probleme ist neben einer annehmenden und vertrauensvollen Beziehungsgestaltung die kognitiv-verhaltenstherapeutische Intervention angezeigt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Erkennen von Zusammenhängen zwischen eigenen Gefühlen, Gedanken und Handlungen, und dem Erlernen einer akzeptierenden und mitfühlenden Haltung sich selbst gegenüber. So können Wege aus Lebenskrisen gefunden und seelische Problem gelindert werden.
Da sich die unterschiedlichen psychotherapeutischen Verfahren über die Zeit hinweg weiterentwickeln und ergänzen, ist meine Vorgehensweise methodenintegrativ. Neben der Verhaltenstherapie nutze ich Ansätze aus der Schematherapie und der ACT (Akzeptanz- und Commitment-Therapie) sowie achtsamkeitsbasierte Ansätze. Je nach Ihrem Anliegen arbeite ich auch körperpsychotherapeutisch.
Außerdem sind mir eine ganzheitliche Wahrnehmung Ihrer Person und Ihrer Lebenssituation, das gemeinsame Festlegen der Therapieziele und eine transparente Vorgehensweise wichtig, sodass Sie über die Behandlungsschritte während des Therapieprozess stets mitentscheiden können.

Kosten und Kostenerstattung?
Das Psychotherapieangebot richtet sich an Privat-Versicherte (Private Krankenkassen, Beihilfe, Betriebskrankenkassen) und Selbstzahler:

  • Privatversicherte: Die anfallenden Kosten einer Verhaltenstherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten in der Privatpraxis werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen entsprechend des von Ihnen abgeschlossenen Versicherungstarifs übernommen. Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind nicht einheitlich geregelt. Sie sollten sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung informieren, in welchem Umfang die Psychotherapiekosten übernommen werden.
  • Beihilfe:  Einen Teil der Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernimmt die Beihilfe. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Vor Beginn der Psychotherapie sollten Sie die Übernahmebedingungen klären.
  • Selbstzahler: Sie können die psychotherapeutischen Angebote auch als Selbstzahler wahrnehmen. Unsere Zusammenarbeit wird in einem Behandlungsvertrag geregelt. Für Sie fällt damit kein weiterer bürokratischer oder formaler Aufwand an. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Brauchen Sie mehr Informationen? Sprechen Sie mich gerne an! Ich würde mich freuen, Sie persönlich kennen zu lernen!